Steirischer Bauernbund begrüßt Reform für Lösungen im Prädatorenmanagement
Tonner: Landesregierung setzt wichtigen Punkt für die heimische Land- und Forstwirtschaft in die Tat um
In den vergangenen Jahren breiteten sich einige Tierarten in der Steiermark exponentiell aus, die für die Land- und Forstwirtschaft eine Bedrohung darstellen. Mit der Umsetzung des Punktes „Implementierung eines praxistauglichen Prädatorenmanagements“ setzt die Landesregierung einen wichtigen Punkt für die heimische Land- und Forstwirtschaft nun in die Tat um.
War es bislang so, dass die Zuständigkeiten für die konfliktträchtigen Tierarten wie Wolf, Luchs, Fischotter, Wildkatze, Aaskrähen und Braunbären in die Abteilungen 10 und 13 des Landes aufgeteilt waren, so wird in Zukunft die Abteilung für Land- und Forstwirtschaft dafür verantwortlich sein und die rechtlichen Rahmenbedingungen im Jagdrecht ausarbeiten. Die Zuständigkeit fällt somit in das Ressort der Agrarlandesrätin und Bauernbundobfrau Simone Schmiedtbauer.
„Simone Schmiedtbauer hat in ihrer Zeit als EU-Abgeordnete in Brüssel bereits gezeigt, was mit Hausverstand und Beharrlichkeit möglich ist. Auf ihre Initiative hin konnte damals der Schutzstatus des Wolfes gesenkt werden und damit ein wichtiger Schritt für die Land- und Forstwirte gemacht werden. Daher ist es nur logisch und vor allem wichtig, dass die Verantwortung für die Prädatoren in ihre Zuständigkeit kommt. Als Bauernbund begrüßen wir das sehr“, sagt der Direktor des Steirischen Bauernbundes Franz Tonner.
Der Fahrplan für die Umsetzung kann sich ebenso sehen lassen: So werden nach der Abklärung organisatorischer Rahmenbedingungen die Vorbereitungen zur Novellierung mancher Gesetze wie eben dem Jagdgesetz, des Naturschutzgesetzes sowie einschlägiger Verordnungen erfolgen und danach im Landtag und in der Landesregierung zur Abstimmung gebracht. Die bestehende Wolfsverordnung wird um ein Jahr verlängert. Die neuen Regelungen sollen spätestens im Frühjahr 2026 in Kraft treten.
„Man sieht, diese Regierung redet nicht nur über die Einsetzung von effektiver Verwaltung, sie setzt sie auch um. Diese Reform gibt vielen Landwirtinnen und Landwirten Mut und Planungssicherheit. Sie bringt ein praxistaugliches Fundament für ein Management von Prädatoren mit sich“, so Tonner abschließend. (Schluss)
War es bislang so, dass die Zuständigkeiten für die konfliktträchtigen Tierarten wie Wolf, Luchs, Fischotter, Wildkatze, Aaskrähen und Braunbären in die Abteilungen 10 und 13 des Landes aufgeteilt waren, so wird in Zukunft die Abteilung für Land- und Forstwirtschaft dafür verantwortlich sein und die rechtlichen Rahmenbedingungen im Jagdrecht ausarbeiten. Die Zuständigkeit fällt somit in das Ressort der Agrarlandesrätin und Bauernbundobfrau Simone Schmiedtbauer.
„Simone Schmiedtbauer hat in ihrer Zeit als EU-Abgeordnete in Brüssel bereits gezeigt, was mit Hausverstand und Beharrlichkeit möglich ist. Auf ihre Initiative hin konnte damals der Schutzstatus des Wolfes gesenkt werden und damit ein wichtiger Schritt für die Land- und Forstwirte gemacht werden. Daher ist es nur logisch und vor allem wichtig, dass die Verantwortung für die Prädatoren in ihre Zuständigkeit kommt. Als Bauernbund begrüßen wir das sehr“, sagt der Direktor des Steirischen Bauernbundes Franz Tonner.
Der Fahrplan für die Umsetzung kann sich ebenso sehen lassen: So werden nach der Abklärung organisatorischer Rahmenbedingungen die Vorbereitungen zur Novellierung mancher Gesetze wie eben dem Jagdgesetz, des Naturschutzgesetzes sowie einschlägiger Verordnungen erfolgen und danach im Landtag und in der Landesregierung zur Abstimmung gebracht. Die bestehende Wolfsverordnung wird um ein Jahr verlängert. Die neuen Regelungen sollen spätestens im Frühjahr 2026 in Kraft treten.
„Man sieht, diese Regierung redet nicht nur über die Einsetzung von effektiver Verwaltung, sie setzt sie auch um. Diese Reform gibt vielen Landwirtinnen und Landwirten Mut und Planungssicherheit. Sie bringt ein praxistaugliches Fundament für ein Management von Prädatoren mit sich“, so Tonner abschließend. (Schluss)
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