Amerikanische Rebzikade bedroht Weinbau: Steiermark setzt Maßnahmen
Private Rebstock-Besitzer zur Mitwirkung aufgerufen
In der Steiermark sind weitere verpflichtende Maßnahmen zur Eindämmung der Amerikanischen Rebzikade (Scaphoideus titanus) fixiert – das ist das Ergebnis eines hochrangigen Arbeitsgespräches zwischen Verantwortungsträgern des Landes Steiermark, der Landwirtschaftskammer sowie betroffenen Winzern.
In großen Teilen des Weinbaugebietes Vulkanland wurde erneut ein starkes Auftreten der Amerikanischen Rebzikade (Scaphoideus titanus) festgestellt. Dieser gefährliche Überträger der Goldgelben Vergilbungskrankheit (Flavescence dorée) ist eine akute Bedrohung für den Weinbau im Vulkanland und alle steirischen Weinbaugebiete. Diese hochinfektiöse Pflanzenkrankheit führt innerhalb weniger Jahre zum Absterben befallener Rebstöcke, gefährdet die wirtschaftliche Existenz der Weinbaubetriebe und die attraktive Kulturlandschaft im steirischen Weinland. „Experten der Landwirtschaftskammer und des Landes Steiermark arbeiten seit dem ersten Auftreten aktiv daran, um die Verbreitung wirkungsvoll einzudämmen“, betonen Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer und Landwirtschaftskammer Steiermark-Präsident Andreas Steinegger, die das verantwortungsvolle Wirken der professionellen Weinbaubetriebe bei der Bekämpfung besonders unterstreichen.
Hochrangiges Arbeitsgespräch zur Eindämmung.
Beträchtlichen Nachholbedarf bei der Bekämpfung gibt es jedoch für private Rebstock-Besitzer und Kleinstweingarten-Besitzer, das wurde beim hochrangigen Arbeitsgespräch zwischen Land Steiermark und Landwirtschaftskammer festgestellt. „Das Vorrücken der Rebzikade vom Süden her ist durch gezielte Bekämpfung und die konsequente Rodung noch kontrollierbar“, unterstreicht Steinegger. Er ruft die privaten Rebstock-Besitzer und Hobbywinzer auf, die Weinreben in ihren Hausgärten und Hausgrundstücken zu kontrollieren, Verdachtsfälle zu melden und bei einem tatsächlichen Befall zu roden. Betroffen davon sind die bereits 2023 ausgewiesenen Befalls- und Sicherheitszonen rund um Klöch, Bad Waltersdorf und Leibnitz.
Zudem wurden auf höchster Ebene folgende Umsetzungsmaßnahmen verpflichtend fixiert.
Es wird eine 15-köpfige Taskforce eingerichtet, die in den betroffenen Regionen unterwegs ist und befallene Rebstöcke identifiziert
Jeder Haushalt in den Befalls- und Sicherheitszonen erhält ein Informationsschreiben über fachkundige Personen an die sich die privaten Rebstock-Besitzer bei Verdacht melden können – dies sind die Berater der Landwirtschaftskammer (Details: bit.ly/mitarbeiter-lk) und der amtliche Pflanzenschutzdienst (Tel.: 0316/877-6637, Mail: pflanzenschutz@stmk.gv.at)
Rodung befallener Rebstöcke hat innerhalb 4 Wochen zu erfolgen
Kontrolle der Rodung sowie Strafe bis zu 30.000 Euro bei Nichtdurchführung der Rodung
Zusätzlich appellieren Schmiedtbauer und Steinegger an den Bund, die in Slowenien und Italien zugelassen Pflanzenschutzmittel auch für Österreich freizugeben
Was bisher geschah: Vorsorge seit dem ersten Auftreten.
Der Amtliche Pflanzenschutzdienst des Landes und der Pflanzenschutzwarndienst der Landwirtschaftskammer haben den Überträger und die Quarantäne-Krankheit seit dem ersten Auftreten im Fokus ihrer Aktivitäten.
Der Klimawandel mit den wärmeren Temperaturen und milden Wintern begünstigt das Auftreten der Amerikanischen Rebzikade und der von ihr übertragenen Goldgelben Vergilbungskrankheit.
Erstmals wurde die Amerikanische Rebzikade – von Slowenien kommend – in der Südoststeiermark im Jahr 2004 festgestellt – bis einschließlich 2008 war die Steiermark erfreulicherweise frei von der Krankheit.
2009 und 2010 trat dann erstmals die von der Zikade übertragene Krankheit „Goldgelbe Vergilbung“ in der Südoststeiermark auf.
Schon 2009 hat die Landesregierung die erste Verordnung zur Bekämpfung der Zikade erlassen – Vorkommen und Befall sind seither meldepflichtig. Gleichzeitig wurden auch alle Gemeinden in den Befalls- und Sicherheitszonen verständigt, um die Informationen an die Bevölkerung weiterzugeben.
Durch die Verbreitung des Schädlings Richtung Norden wurde Jahr für Jahr die Rebzikaden-Verordnung verschärft:
Seit 2020 ist für Weinbaubetriebe und Grundbesitzer mit Weinstöcken die Bekämpfung verpflichtend und wird kontrolliert
Die Weingärten werden mittels Monitorings überwacht – bei Befallsverdacht werden die Pflanzen untersucht
Bei positiven Befunden sind seither Rodungen durchzuführen.
Die Rodung wird auch kontrolliert (Schluss)
In großen Teilen des Weinbaugebietes Vulkanland wurde erneut ein starkes Auftreten der Amerikanischen Rebzikade (Scaphoideus titanus) festgestellt. Dieser gefährliche Überträger der Goldgelben Vergilbungskrankheit (Flavescence dorée) ist eine akute Bedrohung für den Weinbau im Vulkanland und alle steirischen Weinbaugebiete. Diese hochinfektiöse Pflanzenkrankheit führt innerhalb weniger Jahre zum Absterben befallener Rebstöcke, gefährdet die wirtschaftliche Existenz der Weinbaubetriebe und die attraktive Kulturlandschaft im steirischen Weinland. „Experten der Landwirtschaftskammer und des Landes Steiermark arbeiten seit dem ersten Auftreten aktiv daran, um die Verbreitung wirkungsvoll einzudämmen“, betonen Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer und Landwirtschaftskammer Steiermark-Präsident Andreas Steinegger, die das verantwortungsvolle Wirken der professionellen Weinbaubetriebe bei der Bekämpfung besonders unterstreichen.
Hochrangiges Arbeitsgespräch zur Eindämmung.
Beträchtlichen Nachholbedarf bei der Bekämpfung gibt es jedoch für private Rebstock-Besitzer und Kleinstweingarten-Besitzer, das wurde beim hochrangigen Arbeitsgespräch zwischen Land Steiermark und Landwirtschaftskammer festgestellt. „Das Vorrücken der Rebzikade vom Süden her ist durch gezielte Bekämpfung und die konsequente Rodung noch kontrollierbar“, unterstreicht Steinegger. Er ruft die privaten Rebstock-Besitzer und Hobbywinzer auf, die Weinreben in ihren Hausgärten und Hausgrundstücken zu kontrollieren, Verdachtsfälle zu melden und bei einem tatsächlichen Befall zu roden. Betroffen davon sind die bereits 2023 ausgewiesenen Befalls- und Sicherheitszonen rund um Klöch, Bad Waltersdorf und Leibnitz.
Zudem wurden auf höchster Ebene folgende Umsetzungsmaßnahmen verpflichtend fixiert.
Es wird eine 15-köpfige Taskforce eingerichtet, die in den betroffenen Regionen unterwegs ist und befallene Rebstöcke identifiziert
Jeder Haushalt in den Befalls- und Sicherheitszonen erhält ein Informationsschreiben über fachkundige Personen an die sich die privaten Rebstock-Besitzer bei Verdacht melden können – dies sind die Berater der Landwirtschaftskammer (Details: bit.ly/mitarbeiter-lk) und der amtliche Pflanzenschutzdienst (Tel.: 0316/877-6637, Mail: pflanzenschutz@stmk.gv.at)
Rodung befallener Rebstöcke hat innerhalb 4 Wochen zu erfolgen
Kontrolle der Rodung sowie Strafe bis zu 30.000 Euro bei Nichtdurchführung der Rodung
Zusätzlich appellieren Schmiedtbauer und Steinegger an den Bund, die in Slowenien und Italien zugelassen Pflanzenschutzmittel auch für Österreich freizugeben
Was bisher geschah: Vorsorge seit dem ersten Auftreten.
Der Amtliche Pflanzenschutzdienst des Landes und der Pflanzenschutzwarndienst der Landwirtschaftskammer haben den Überträger und die Quarantäne-Krankheit seit dem ersten Auftreten im Fokus ihrer Aktivitäten.
Der Klimawandel mit den wärmeren Temperaturen und milden Wintern begünstigt das Auftreten der Amerikanischen Rebzikade und der von ihr übertragenen Goldgelben Vergilbungskrankheit.
Erstmals wurde die Amerikanische Rebzikade – von Slowenien kommend – in der Südoststeiermark im Jahr 2004 festgestellt – bis einschließlich 2008 war die Steiermark erfreulicherweise frei von der Krankheit.
2009 und 2010 trat dann erstmals die von der Zikade übertragene Krankheit „Goldgelbe Vergilbung“ in der Südoststeiermark auf.
Schon 2009 hat die Landesregierung die erste Verordnung zur Bekämpfung der Zikade erlassen – Vorkommen und Befall sind seither meldepflichtig. Gleichzeitig wurden auch alle Gemeinden in den Befalls- und Sicherheitszonen verständigt, um die Informationen an die Bevölkerung weiterzugeben.
Durch die Verbreitung des Schädlings Richtung Norden wurde Jahr für Jahr die Rebzikaden-Verordnung verschärft:
Seit 2020 ist für Weinbaubetriebe und Grundbesitzer mit Weinstöcken die Bekämpfung verpflichtend und wird kontrolliert
Die Weingärten werden mittels Monitorings überwacht – bei Befallsverdacht werden die Pflanzen untersucht
Bei positiven Befunden sind seither Rodungen durchzuführen.
Die Rodung wird auch kontrolliert (Schluss)
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