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Linz, 12. Mai 2025 (aiz.info)

LK Oberösterreich begrüßt die Herabsetzung des Wolf-Schutzstatus

Effiziente Regulierung von Problemwölfen künftig möglich

Das Europäische Parlament hat die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) von „streng geschützt“ auf „geschützt“ beschlossen. LK OÖ -Präsident Franz Waldenberger betont die Notwendigkeit dieser Maßnahme: „Die Land- und Almwirtschaft in Österreich steht vor enormen Herausforderungen. Gerade die Almbäuerinnen und Almbauern waren bisher durch den aktuell hohen Schutzstatus des Wolfs als „streng geschützt“ stark eingeschränkt. Die Herabsetzung des Schutzstatus ist eine Notwendigkeit, um die Zukunft unserer Landwirtschaft zu sichern.“
 
Die Landwirtschaftskammer begrüßt die beschlossene Änderung des Europäischen Parlaments, den Schutzstatus des Wolfes herabzustufen. Mit diesem Schritt können Problemwölfe, die Nutztiere gefährden, in Zukunft effektiver reguliert werden. Gerade in Oberösterreich, wo die Zahl der Wolfsrudel rapide zunimmt, ist dieser Schritt von großer Bedeutung, um den Interessen der Landwirtschaft gerecht zu werden. Mit der erwarteten Zustimmung zur Änderung des EU-Schutzstatus wird die Entnahme von Risikowölfen, die vermehrt Schäden an Nutztieren verursachen, erleichtert.
 
Langer Prozess mit positivem Ergebnis
 
Nachdem Österreichs Landwirtschaftsvertreter seit geraumer Zeit Druck in Richtung einer geplanten Absenkung des Schutzstatus des Wolfs auf europäischer Ebene ausgeübt hatten, legte die EU-Kommission bereits 2023 einen Vorschlag für eine Änderung der Berner Konvention vor, um den Wolf von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Nach der formellen Annahme des Vorschlags durch die EU-Mitgliedstaaten musste die Herabstufung des Schutzstatus Ende letzten Jahres noch im Rahmen der Berner Konvention beschlossen werden. Mit der erfolgten Änderung der FFH-Richtlinie durch das Europäische Parlament wird nun die Umsetzung dieser Regelung in EU-Recht abgeschlossen. Hierzulande wird diese wiederum in den Landesnaturschutz- und Landesjagdgesetzen umgesetzt.
 
„Die Absenkung des Schutzstatus bedeutet einen wichtigen Fortschritt für unsere bäuerlichen Betriebe und den Schutz ihrer Lebensgrundlagen“, erklärt LK-Präsident Franz Waldenberger. „Wir begrüßen diese Entscheidung, weil sie einen gerechteren Ausgleich zwischen Naturschutz und den berechtigten Interessen der Landwirtschaft schafft.“ (Schluss)
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