Handelsdeal präzisiert: US-Agrarexporte mit Marktzugang über Kontingente
Abkommen tritt bereits am 1. August in Kraft
Die Europäische Kommission hat in Brüssel detaillierte Informationen zu dem am 27. Juli zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald Trump vereinbarten Handelsdeal veröffentlicht. Ab dem 1. August gelten einheitliche Zollobergrenzen von 15 Prozent für EU-Waren in den USA, während amerikanische Agrarexporte im Wert von 7,5 Mrd. Euro über Zollkontingente besseren Zugang zum europäischen Markt erhalten, berichtet agrarzeitung.de.
Schutzklauseln für Agrarmarkt
Die Europäische Kommission will den sicheren Zugang zu kritischer Energie und zukunftsorientierter Versorgung gewährleisten. Das Abkommen ermöglicht US-Exporten bei Produkten wie Sojaöl, Saatgut, Getreide und Nüssen verbesserte Marktbedingungen. Auch verarbeitete Lebensmittel profitieren. Tomatenketchup, Kakao und Kekse fallen darunter. Sämtliche Produkte unterliegen jedoch Zollkontingenten, wie die Kommission mitteilte – eine bewusste Schutzmaßnahme. Diese Regelung solle die Betriebsmittelkosten für europäische Landwirte und Verarbeiter senken, ohne die sensiblen Agrarbereiche der EU zu gefährden.
Rindfleisch und Geflügel bleiben weiterhin geschützt. Die Kommission verwies darauf, dass die EU-Regulierungshoheit uneingeschränkt geachtet werde. Gleichzeitig profitiert die europäische Verarbeitungsindustrie von zusätzlichen Marktöffnungen für begrenzte Mengen amerikanischer Fischereierzeugnisse – darunter Alaska-Seelachs, Pazifischer Lachs und Garnelen. Alle Fischprodukte unterliegen ebenfalls Zollkontingenten.
15-Prozent-Obergrenze für EU-Waren
Die neue Zollobergrenze erfasst nahezu alle EU-Ausfuhren, für die derzeit gegenseitige Zölle gelten. Sie stellt eine Obergrenze dar und schließt den US-Meistbegünstigungszollsatz ein, der zuvor zusätzlich zu den amerikanischen Sonderzöllen erhoben wurde. Ausgenommen bleiben lediglich Produkte, bei denen der amerikanische Meistbegünstigungszollsatz bereits über 15 Prozent liegt. Für Pkw und Kraftfahrzeugteile, die bislang Zollsätzen von bis zu 25 Prozent plus einem zusätzlichen Meistbegünstigungssatz von 2,5 Prozent unterlagen, bedeutet dies eine sofortige Entlastung. Die 15-Prozent-Obergrenze gilt auch für mögliche künftige Zölle auf Arzneimittel und Halbleiter.
Soforteffekte bei strategischen Gütern
Strategische Produkte erfahren bereits ab August eine Rückkehr zu den Zollniveaus von vor Januar. US-Zölle auf EU-Flugzeuge und Flugzeugteile, bestimmte Chemikalien, Generika und natürliche Ressourcen werden auf das Vorjahresniveau gesenkt. Dies verschafft wichtigen EU-Industriezweigen sofortige Erleichterung. Die Verhandlungspartner vereinbarten, diese Liste schrittweise zu erweitern.
EU schafft Zölle aus US-Waren ab
EU-Importeure und -Verbraucher sparen durch die Liberalisierung bestimmter Handelsströme jedes Jahr rund 5 Mrd. Euro an Zöllen ein. Die EU wird ihre bereits niedrigen Zölle auf amerikanische Industriegüter vollständig abschaffen. Diese Maßnahme ergänzt die Marktöffnungen. Zudem sollen nichttarifäre Hemmnisse reduziert werden – etwa durch verstärkte Kooperation bei Kraftfahrzeugstandards und gesundheitsbehördlichen Maßnahmen. Die Zölle auf europäische Pkw sinken von derzeit 27,5 Prozent auf 15 Prozent, während EU-Autobauer ihre Exporte aus den USA ausweiten können, wie Kommissar Šefčovič in Brüssel erläuterte.
Handelsvolumen hat sich verdoppelt
Das bilaterale Handelsvolumen zwischen EU und USA hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt und erreichte 2024 rund 1,7 Billionen Euro. Der Handel mit Waren betrug 867 Mrd. Euro, jener mit Dienstleistungen 817 Mrd. Euro. Täglich überqueren Waren und Dienstleistungen im Wert von mehr als 4,2 Mrd. Euro den Atlantik. 2022 investierten Unternehmen beider Seiten 5,3 Billionen Euro in die jeweiligen Märkte.
Erste Schritte zur Umsetzung
Die politische Einigung vom 27. Juli ist nicht rechtsverbindlich. EU und USA werden entsprechend ihren internen Verfahren weiterverhandeln, um das Abkommen vollständig umzusetzen. Dies sei der erste Schritt in einem Prozess, der schrittweise ausgebaut werde. Das Abkommen verhindere eine Eskalation, die bei mindestens 30-prozentigen Zöllen den transatlantischen Handel praktisch zum Erliegen gebracht und nahezu fünf Millionen Arbeitsplätze gefährdet hätte, warnte Šefčovič am Montag. Die EU beabsichtigt, in den nächsten drei Jahren amerikanische Flüssigerdgas-, Öl- und Kernenergieprodukte im Wert von 750 Mrd. US-Dollar zu beschaffen, um russisches Gas und Öl zu ersetzen. Zusätzlich plant die Union, KI-Chips im Wert von 40 Mrd. Euro zu erwerben, die für die Aufrechterhaltung des technologischen Vorsprungs als unerlässlich gelten. EU-Unternehmen haben Interesse bekundet, bis 2029 mindestens 600 Mrd. US-Dollar in verschiedenen Sektoren in den USA zu investieren. (Schluss)
Schutzklauseln für Agrarmarkt
Die Europäische Kommission will den sicheren Zugang zu kritischer Energie und zukunftsorientierter Versorgung gewährleisten. Das Abkommen ermöglicht US-Exporten bei Produkten wie Sojaöl, Saatgut, Getreide und Nüssen verbesserte Marktbedingungen. Auch verarbeitete Lebensmittel profitieren. Tomatenketchup, Kakao und Kekse fallen darunter. Sämtliche Produkte unterliegen jedoch Zollkontingenten, wie die Kommission mitteilte – eine bewusste Schutzmaßnahme. Diese Regelung solle die Betriebsmittelkosten für europäische Landwirte und Verarbeiter senken, ohne die sensiblen Agrarbereiche der EU zu gefährden.
Rindfleisch und Geflügel bleiben weiterhin geschützt. Die Kommission verwies darauf, dass die EU-Regulierungshoheit uneingeschränkt geachtet werde. Gleichzeitig profitiert die europäische Verarbeitungsindustrie von zusätzlichen Marktöffnungen für begrenzte Mengen amerikanischer Fischereierzeugnisse – darunter Alaska-Seelachs, Pazifischer Lachs und Garnelen. Alle Fischprodukte unterliegen ebenfalls Zollkontingenten.
15-Prozent-Obergrenze für EU-Waren
Die neue Zollobergrenze erfasst nahezu alle EU-Ausfuhren, für die derzeit gegenseitige Zölle gelten. Sie stellt eine Obergrenze dar und schließt den US-Meistbegünstigungszollsatz ein, der zuvor zusätzlich zu den amerikanischen Sonderzöllen erhoben wurde. Ausgenommen bleiben lediglich Produkte, bei denen der amerikanische Meistbegünstigungszollsatz bereits über 15 Prozent liegt. Für Pkw und Kraftfahrzeugteile, die bislang Zollsätzen von bis zu 25 Prozent plus einem zusätzlichen Meistbegünstigungssatz von 2,5 Prozent unterlagen, bedeutet dies eine sofortige Entlastung. Die 15-Prozent-Obergrenze gilt auch für mögliche künftige Zölle auf Arzneimittel und Halbleiter.
Soforteffekte bei strategischen Gütern
Strategische Produkte erfahren bereits ab August eine Rückkehr zu den Zollniveaus von vor Januar. US-Zölle auf EU-Flugzeuge und Flugzeugteile, bestimmte Chemikalien, Generika und natürliche Ressourcen werden auf das Vorjahresniveau gesenkt. Dies verschafft wichtigen EU-Industriezweigen sofortige Erleichterung. Die Verhandlungspartner vereinbarten, diese Liste schrittweise zu erweitern.
EU schafft Zölle aus US-Waren ab
EU-Importeure und -Verbraucher sparen durch die Liberalisierung bestimmter Handelsströme jedes Jahr rund 5 Mrd. Euro an Zöllen ein. Die EU wird ihre bereits niedrigen Zölle auf amerikanische Industriegüter vollständig abschaffen. Diese Maßnahme ergänzt die Marktöffnungen. Zudem sollen nichttarifäre Hemmnisse reduziert werden – etwa durch verstärkte Kooperation bei Kraftfahrzeugstandards und gesundheitsbehördlichen Maßnahmen. Die Zölle auf europäische Pkw sinken von derzeit 27,5 Prozent auf 15 Prozent, während EU-Autobauer ihre Exporte aus den USA ausweiten können, wie Kommissar Šefčovič in Brüssel erläuterte.
Handelsvolumen hat sich verdoppelt
Das bilaterale Handelsvolumen zwischen EU und USA hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt und erreichte 2024 rund 1,7 Billionen Euro. Der Handel mit Waren betrug 867 Mrd. Euro, jener mit Dienstleistungen 817 Mrd. Euro. Täglich überqueren Waren und Dienstleistungen im Wert von mehr als 4,2 Mrd. Euro den Atlantik. 2022 investierten Unternehmen beider Seiten 5,3 Billionen Euro in die jeweiligen Märkte.
Erste Schritte zur Umsetzung
Die politische Einigung vom 27. Juli ist nicht rechtsverbindlich. EU und USA werden entsprechend ihren internen Verfahren weiterverhandeln, um das Abkommen vollständig umzusetzen. Dies sei der erste Schritt in einem Prozess, der schrittweise ausgebaut werde. Das Abkommen verhindere eine Eskalation, die bei mindestens 30-prozentigen Zöllen den transatlantischen Handel praktisch zum Erliegen gebracht und nahezu fünf Millionen Arbeitsplätze gefährdet hätte, warnte Šefčovič am Montag. Die EU beabsichtigt, in den nächsten drei Jahren amerikanische Flüssigerdgas-, Öl- und Kernenergieprodukte im Wert von 750 Mrd. US-Dollar zu beschaffen, um russisches Gas und Öl zu ersetzen. Zusätzlich plant die Union, KI-Chips im Wert von 40 Mrd. Euro zu erwerben, die für die Aufrechterhaltung des technologischen Vorsprungs als unerlässlich gelten. EU-Unternehmen haben Interesse bekundet, bis 2029 mindestens 600 Mrd. US-Dollar in verschiedenen Sektoren in den USA zu investieren. (Schluss)
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