Gesundheitsausschuss diskutiert Gentechnik, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit
Gentechnik: Schlüsseltechnologie mit hohem Wachstumspotenzial
Im letzten Teil des gestrigen Gesundheitsausschuss diskutierten die Abgeordneten die Themen Gentechnik, Tierschutz sowie Lebensmittel- und Produktsicherheit. Ausgangspunkt der Debatten waren mehrere Berichte des Gesundheitsressorts.
Die Gentechnikkommission hat einen Bericht über die Anwendungen der Gentechnik in Österreich vorgelegt. Im nunmehr neunten Bericht über den Zeitraum 2020 bis 2022 werden nicht nur die Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in geschlossenen Systemen, im Bereich des Freisetzens und des Inverkehrbringens von GVO-Erzeugnissen dargestellt, sondern es wird auch über die Durchführung von Analysen und Anwendungen von GVO zu therapeutischen Zwecken informiert (III-155 d.B.). Anwendungen der Gentechnik seien mittlerweile wesentliche Bestandteile der modernen Biotechnologie und unbestritten eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts mit bereits hohem wirtschaftlichen Impact und enormem Wachstumspotenzial, urteilen die Autor:innen. Seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes 1995 haben enorme Veränderungen stattgefunden, konstatiert der Bericht. Von einer damals neuen und in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannten wissenschaftlichen Spezialdisziplin habe sich die Gentechnik zu einer gut etablierten, gut verwalteten und gut in den wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Kontext integrierten Materie entwickelt. Laut Bericht existieren in Österreich bereits 405 Unternehmen im Biotech- und Pharmasektor. Diese würden mit über 32.000 Mitarbeiter:innen Umsatzerlöse von über 16 Mrd. Ꞓ pro Jahr erzielen. Die Erfolge der letzten Jahre würden zudem zeigen, dass österreichische Einrichtungen in der Lage seien, sich im internationalen Wettbewerb zu positionieren. Allerdings wären nach Einschätzung der Autor:innen umfassende Förderkonzepte für den Erhalt der Attraktivität des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes notwendig. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
Tierschutzbericht zeigt rechtliche Neuerungen, Kontrollergebnisse und Wissensvermittlung an Schulen
Der 10. Tierschutzbericht des Gesundheitsministeriums informiert über die Aktivitäten der Jahre 2023 und 2024 (III-215 d.B.). In ihrem Vorwort weist Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig darauf hin, dass diese Zeit insbesondere durch den Beschluss des Heimtierpakets 2024 geprägt gewesen sei. Eine zentrale Neuerung sei dabei die Einführung eines bundesweiten Sachkundenachweises für die Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien und Papageienvögeln. Dadurch sollen Spontankäufe verhindert und zudem deutlich gemacht werden, wieviel Verantwortung die Haltung eines Tieres mit sich bringe. Ebenfalls umgesetzt wurde ein Haltungsverbot von Kamelen und Büffeln in Zirkussen sowie Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel. Ein weiterer Schwerpunkt lag in der besseren Umsetzung des bereits bestehenden Qualzuchtverbots und der Etablierung eines wissenschaftlich gestützten Systems zur Qualzuchtvermeidung. Gemäß der Tierschutz-Kontrollverordnung hat die Behörde mindestens 2 % der landwirtschaftlichen Betriebe auf die Einhaltung der Tierschutzvorschriften zu kontrollieren. Insgesamt habe es mit 370 Verstößen deutlich weniger als im Vorjahr gegeben, auch bei den Anzeigen sei das Niveau mit 68 deutlich geringer ausgefallen. Bei Tiertransporten habe es 2024 bei 145.224 Kontrollen 1.178 Verstöße gegen Auflagen gegeben. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
Bericht über die Entwicklungen im Lebensmittel-, Tiergesundheits- und Tierschutzbereich
Einen kompakten Überblick über die vielfältigen Tätigkeiten der amtlichen Kontrollbehörden in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Veterinärwesen und Tierschutz bietet ein von Bundesministerin Korinna Schumann vorgelegter Bericht (III-213 d.B.). 2024 seien von den Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder 40.246 Kontrollen in 35.512 Betrieben durchgeführt worden. In 2.835 Betrieben (8,7 %) seien Verstöße festgestellt worden, was in etwa den Werten der Vorjahre entspricht. Die Landesveterinärbehörden wiederum haben 8.146 Betriebskontrollen in 3.822 Fleischbetrieben durchgeführt, wobei bei 1.132 (29,6 %) Betrieben Mängel aufgetreten seien. Dies entspreche einem leichten Rückgang gegenüber den Vorjahreswerten. Im Rahmen der insgesamt 71 Schwerpunktaktionen wurden 2024 unter anderem die Verkehrsfähigkeit von Kindernahrungsmitteln, Mykotoxine in Backwaren, Getreide-Snacks und Frühstückscerealien, die Sicherheit von Babypuppen sowie von Magnetspielzeug untersucht. Von den 9.143 Proben seien 557 beanstandet worden, was einer Quote von 7,2 % entspricht. 22 Proben seien als gesundheitsschädlich und 55 Proben für den menschlichen Verzehr als ungeeignet eingestuft worden. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. (Schluss)
Die Gentechnikkommission hat einen Bericht über die Anwendungen der Gentechnik in Österreich vorgelegt. Im nunmehr neunten Bericht über den Zeitraum 2020 bis 2022 werden nicht nur die Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in geschlossenen Systemen, im Bereich des Freisetzens und des Inverkehrbringens von GVO-Erzeugnissen dargestellt, sondern es wird auch über die Durchführung von Analysen und Anwendungen von GVO zu therapeutischen Zwecken informiert (III-155 d.B.). Anwendungen der Gentechnik seien mittlerweile wesentliche Bestandteile der modernen Biotechnologie und unbestritten eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts mit bereits hohem wirtschaftlichen Impact und enormem Wachstumspotenzial, urteilen die Autor:innen. Seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes 1995 haben enorme Veränderungen stattgefunden, konstatiert der Bericht. Von einer damals neuen und in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannten wissenschaftlichen Spezialdisziplin habe sich die Gentechnik zu einer gut etablierten, gut verwalteten und gut in den wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Kontext integrierten Materie entwickelt. Laut Bericht existieren in Österreich bereits 405 Unternehmen im Biotech- und Pharmasektor. Diese würden mit über 32.000 Mitarbeiter:innen Umsatzerlöse von über 16 Mrd. Ꞓ pro Jahr erzielen. Die Erfolge der letzten Jahre würden zudem zeigen, dass österreichische Einrichtungen in der Lage seien, sich im internationalen Wettbewerb zu positionieren. Allerdings wären nach Einschätzung der Autor:innen umfassende Förderkonzepte für den Erhalt der Attraktivität des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes notwendig. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
Tierschutzbericht zeigt rechtliche Neuerungen, Kontrollergebnisse und Wissensvermittlung an Schulen
Der 10. Tierschutzbericht des Gesundheitsministeriums informiert über die Aktivitäten der Jahre 2023 und 2024 (III-215 d.B.). In ihrem Vorwort weist Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig darauf hin, dass diese Zeit insbesondere durch den Beschluss des Heimtierpakets 2024 geprägt gewesen sei. Eine zentrale Neuerung sei dabei die Einführung eines bundesweiten Sachkundenachweises für die Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien und Papageienvögeln. Dadurch sollen Spontankäufe verhindert und zudem deutlich gemacht werden, wieviel Verantwortung die Haltung eines Tieres mit sich bringe. Ebenfalls umgesetzt wurde ein Haltungsverbot von Kamelen und Büffeln in Zirkussen sowie Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel. Ein weiterer Schwerpunkt lag in der besseren Umsetzung des bereits bestehenden Qualzuchtverbots und der Etablierung eines wissenschaftlich gestützten Systems zur Qualzuchtvermeidung. Gemäß der Tierschutz-Kontrollverordnung hat die Behörde mindestens 2 % der landwirtschaftlichen Betriebe auf die Einhaltung der Tierschutzvorschriften zu kontrollieren. Insgesamt habe es mit 370 Verstößen deutlich weniger als im Vorjahr gegeben, auch bei den Anzeigen sei das Niveau mit 68 deutlich geringer ausgefallen. Bei Tiertransporten habe es 2024 bei 145.224 Kontrollen 1.178 Verstöße gegen Auflagen gegeben. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
Bericht über die Entwicklungen im Lebensmittel-, Tiergesundheits- und Tierschutzbereich
Einen kompakten Überblick über die vielfältigen Tätigkeiten der amtlichen Kontrollbehörden in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Veterinärwesen und Tierschutz bietet ein von Bundesministerin Korinna Schumann vorgelegter Bericht (III-213 d.B.). 2024 seien von den Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder 40.246 Kontrollen in 35.512 Betrieben durchgeführt worden. In 2.835 Betrieben (8,7 %) seien Verstöße festgestellt worden, was in etwa den Werten der Vorjahre entspricht. Die Landesveterinärbehörden wiederum haben 8.146 Betriebskontrollen in 3.822 Fleischbetrieben durchgeführt, wobei bei 1.132 (29,6 %) Betrieben Mängel aufgetreten seien. Dies entspreche einem leichten Rückgang gegenüber den Vorjahreswerten. Im Rahmen der insgesamt 71 Schwerpunktaktionen wurden 2024 unter anderem die Verkehrsfähigkeit von Kindernahrungsmitteln, Mykotoxine in Backwaren, Getreide-Snacks und Frühstückscerealien, die Sicherheit von Babypuppen sowie von Magnetspielzeug untersucht. Von den 9.143 Proben seien 557 beanstandet worden, was einer Quote von 7,2 % entspricht. 22 Proben seien als gesundheitsschädlich und 55 Proben für den menschlichen Verzehr als ungeeignet eingestuft worden. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. (Schluss)
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