EU-Parlament stimmt über Mercosur-Schutzklauseln ab
Zollvergünstigungen für Agrarimporte vorübergehend aussetzen
Das Europäische Parlament (EP) will am kommenden Dienstag in Straßburg über Schutzklauseln für Agrarimporte im Rahmen des EU-Mercosur- Abkommens abstimmen. Mit den Schutzmaßnahmen sollen die Zollvergünstigungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay vorübergehend ausgesetzt werden können, wenn diese Importe den europäischen Erzeugern schaden.
Die Schutzmaßnahmen sind sowohl Teil des vorläufigen Handelsabkommens mit Mercosur als auch der EU-Mercosur-Partnerschaft. Beide Vereinbarungen müssen noch ratifiziert werden und bedürfen der Zustimmung des EU-Parlaments. Der Handelsausschuss des Parlaments hat in dieser Woche bereits sein Votum zu den Schutzklauseln abgegeben. Die Ausschussmitglieder schlagen vor, dass die EU-Kommission eine Untersuchung einleitet, wenn die Einfuhren empfindlicher Agrarprodukte – wie Geflügel oder Rindfleisch – aus den Mercosur-Ländern über drei Jahre im Schnitt um mindestens 5 Prozent steigen. Der EP-Ausschuss senkte damit den von der Kommission vorgeschlagenen Schwellenwert von 10 Prozent jährlich.
Zudem wollen die Abgeordneten des Handelsausschusses die Dauer der Untersuchungen von sechs auf drei Monate verkürzen und bei besonders empfindlichen Produkten von vier auf zwei Monate. Darüber hinaus könnten Schutzvorkehrungen auch in Form einer gegenseitigen Verpflichtung erfolgen. Das heißt, Mercosur- Länder müssten die EU-Produktionsstandards anwenden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Sollte das Plenum am Dienstag dem Votum des Handelsausschusses folgen, könnte das Handelsabkommen mit Mercosur schließlich unterzeichnet werden. Danach müssen sich Unterhändler des Parlaments noch mit den EU-Staaten über die endgültige Form der Schutzklauseln einigen, berichtet MBI. (Schluss)
Die Schutzmaßnahmen sind sowohl Teil des vorläufigen Handelsabkommens mit Mercosur als auch der EU-Mercosur-Partnerschaft. Beide Vereinbarungen müssen noch ratifiziert werden und bedürfen der Zustimmung des EU-Parlaments. Der Handelsausschuss des Parlaments hat in dieser Woche bereits sein Votum zu den Schutzklauseln abgegeben. Die Ausschussmitglieder schlagen vor, dass die EU-Kommission eine Untersuchung einleitet, wenn die Einfuhren empfindlicher Agrarprodukte – wie Geflügel oder Rindfleisch – aus den Mercosur-Ländern über drei Jahre im Schnitt um mindestens 5 Prozent steigen. Der EP-Ausschuss senkte damit den von der Kommission vorgeschlagenen Schwellenwert von 10 Prozent jährlich.
Zudem wollen die Abgeordneten des Handelsausschusses die Dauer der Untersuchungen von sechs auf drei Monate verkürzen und bei besonders empfindlichen Produkten von vier auf zwei Monate. Darüber hinaus könnten Schutzvorkehrungen auch in Form einer gegenseitigen Verpflichtung erfolgen. Das heißt, Mercosur- Länder müssten die EU-Produktionsstandards anwenden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Sollte das Plenum am Dienstag dem Votum des Handelsausschusses folgen, könnte das Handelsabkommen mit Mercosur schließlich unterzeichnet werden. Danach müssen sich Unterhändler des Parlaments noch mit den EU-Staaten über die endgültige Form der Schutzklauseln einigen, berichtet MBI. (Schluss)
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