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Luxemburg, 24. Februar 2026 (aiz.info)

EU-Haushalt 2028-2034: Rechnungshof sieht Risiken beim Europäischen Fonds

Prüfer warnen vor Mängeln bei Kontrolle und Leistungsmessung

Die EU-Prüfer beziehen Stellung zum Entwurf zweier Gesetze, die – einmal verabschiedet – für knapp die Hälfte des vorgeschlagenen 2-Billionen-Euro-Haushalts der EU für 2028–2034 gelten werden. Mit zwei heute veröffentlichten Stellungnahmen kommt der Europäische Rechnungshof dem Ersuchen des EU-Parlaments und des Rates der EU um unabhängige fachliche Beratung zu zwei Vorschlägen der EU-Kommission nach. Der erste Vorschlag betrifft den neuen Europäischen Fonds. Dieser soll finanzielle Unterstützung für Bereiche wie Zusammenhalt, Landwirtschaft und Sicherheit bieten und mithilfe von nationalen Plänen umgesetzt werden. Der zweite Vorschlag betrifft eine neue Methode zur Leistungsmessung und Nachverfolgung der EU-Ausgaben. Da diese Vorschläge die Art und Weise, wie EU-Ausgaben geplant, verwaltet und geprüft werden, grundlegend verändern, warnen die Prüfer vor zahlreichen Risiken für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und fordern strengere Schutzmaßnahmen.

2025 schlug die Kommission vor, den EU-Haushalt 2028–2034 – auch als "mehrjähriger Finanzrahmen" (MFR) bekannt – mit insgesamt 2 Billionen Euro auszustatten. Mit knapp 44 % der Gesamtausgaben soll der sogenannte Europäische Fonds den größten Einzelanteil des nächsten MFR ausmachen. Mit diesem Fonds soll die Finanzierung traditioneller EU-Politikbereiche wie Zusammenhalt und Landwirtschaft einerseits und neuer EU-Prioritäten wie Verteidigung andererseits unter dem Dach eines einzigen nationalen Plans pro Mitgliedstaat zusammengeführt werden. So sollen eine einfachere, weniger zersplitterte EU-Förderung und größere Synergien innerhalb der einzelnen Politikfelder erreicht werden. Außerdem schlägt die EU-Kommission Darlehen in Höhe von bis zu 150 Milliarden Euro für die Mitgliedstaaten vor, finanziert durch EU-Anleihen. Der Europäische Fonds ist ein neues Finanzierungs- und Umsetzungsmodell, bei dem Zahlungen an die EU-Länder davon abhängen, ob bestimmte Etappenziele und Zielwerte erreicht werden, und nicht – wie bisher – entstandene Kosten erstattet werden. Dieses Modell der Belohnung für zugesagte Investitionen und Reformen orientiert sich an der sogenannten Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) – dem Corona-Aufbaufonds der EU, an dem der Rechnungshof bereits in der Vergangenheit Kritik geübt hat.

Die Prüfer machen eine Reihe von Anmerkungen zu den beiden Vorschlägen der EU-Kommission, darunter folgende: 

Dadurch, dass verschiedene Fonds zusammengeführt werden, würden Politikfelder mit unterschiedlichen Zielen, Zeitrahmen und Umsetzungslogiken unter einem Dach vereint. Dies könne zu mehr Komplexität führen und Kompromisse zwischen Prioritäten erfordern. Die EU-Länder könnten Schwierigkeiten bekommen, mit ihren nationalen Plänen alle EU-Ziele zufriedenstellend zu erreichen und gleichzeitig ihre Maßnahmen auf den regionalen und nationalen Entwicklungsbedarf abzustimmen.

Es werde zwar eine Vereinfachung versprochen, diese werde jedoch möglicherweise hauptsächlich auf Ebene der EU-Kommission erfolgen – für die EU-Länder, Regionen und Begünstigten wird der Verwaltungsaufwand nach Ansicht der Prüfer wahrscheinlich nicht abnehmen. 

Das vorgeschlagene Modell für die Umsetzung beruht darauf, dass ergebnisorientierte Etappenziele und Zielwerte erreicht werden müssen, damit Zahlungen geleistet werden. Vor diesem Hintergrund sei es von entscheidender Bedeutung, diese Etappenziele und Zielwerte präzise festzulegen, damit klar ist, wann sie tatsächlich erreicht sind. Es sollte auch ausreichende Schutzmechanismen geben, um dafür zu sorgen, dass die Kostenschätzungen solide sind. Darüber hinaus könnten Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Gestaltung, dem Ehrgeiz und der Auslegung der Etappenziele und Zielwerte die Vergleichbarkeit und Gleichbehandlung gefährden. 

Der vorgeschlagene Zuverlässigkeitsrahmen berge Risiken für die Rechenschaftspflicht, und die Kommission sei möglicherweise nicht in der Lage, dem Europäischen Parlament und dem Rat ausreichende Gewähr dafür zu bieten, dass der EU-Haushalt wirtschaftlich verwaltet werde. Die Zuständigkeiten der Kommission würden beschnitten und die Rolle der nationalen Kontrollsysteme – bei denen die Prüfer in den Vorjahren immer wieder Schwachstellen festgestellt hatten – werde gestärkt. Daher sollten wirksame Kontroll- und Prüfanforderungen sowie ausdrücklich auch finanzielle Konsequenzen bei Verstößen gegen EU- und nationale Rechtsvorschriften festgelegt werden.

Zur Messung der Leistung der EU-Ausgaben stellten die Prüfer Folgendes fest:

Der vorgeschlagene Leistungsrahmen schaffe durchaus die Voraussetzungen dafür, dass besser über Leistung berichtet wird und die horizontalen Prioritäten der EU besser berücksichtigt werden. Aufgrund mehrerer konzeptioneller Mängel werde es aber schwierig sein, die Leistung zu bewerten. Insbesondere gebe es bei einem Viertel der Maßnahmenbereiche keine Ergebnisindikatoren, und der Vorschlag enthalte auch keinerlei Indikatoren zur Messung der Auswirkungen, was die Bewertung erschwere. Der vorgeschlagene Rahmen berge daher die Gefahr, dass zwar Fortschritte bei der Umsetzung gemessen würden, aber nicht bewertet werde, ob die Ziele der EU erreicht wurden. 

Des Weiteren gebe es keinen klaren Zusammenhang zwischen Förderung und Ergebnissen und keine Bestimmungen zur Erhebung von Informationen über öffentliche Ausgaben für Maßnahmen, die mit EU-Geldern unterstützt wurden. Bei der Berechnung der EU-Ausgaben für bereichsübergreifende Prioritäten wie Umweltbelange würden die Beiträge der Programme auf Schätzungen, nicht auf tatsächlichen Ausgaben, beruhen, was bedeute, dass die Zahlen möglicherweise auch in Zukunft zu hoch angesetzt seien. 

Schließlich fehle es dem Vorschlag an klaren Aufsichts- und Rechenschaftsvorschriften, um dafür zu sorgen, dass die gemeldeten Leistungsinformationen zuverlässig sind. Deshalb sollten die Informationssysteme für die Transparenz- und Leistungsberichterstattung zu Prüfungs- und Kontrollzwecken uneingeschränkt zugänglich sein und auch die zeitliche Rückverfolgbarkeit ermöglichen.

Hintergrundinformationen

Der Rat, der letztlich über den Haushalt entscheidet, und das Europäische Parlament, das seine Zustimmung erteilen muss, haben den Rechnungshof um Stellungnahme gebeten, bevor sie ihrerseits die MFR-Vorschläge der Kommission prüfen. (Schluss)
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