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Wien, 1. Juni 2023 (aiz.info)

ÖRV-Rehulka: EU-Lieferkettengesetz schießt über das Ziel hinaus

Massiver Nachteil für Wettbewerbsfähigkeit Europas erwartet

Das EU-Parlament hat heute, Donnerstag, seine Position zur sogenannten Lieferkettenrichtlinie festgelegt. Demnach werden Unternehmen künftig verpflichtet, nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in ihren Lieferketten zu ermitteln und zu verhindern. "Wir unterstützen grundsätzlich alle Bemühungen für eine nachhaltige Wirtschaft in Europa. Mit dieser Regulierung wird aber definitiv über das Ziel hinausgeschossen, insbesondere für KMU und Landwirte", sagte der Generalsekretär des Österreichischen Raiffeisenverbandes (ÖRV), Johannes Rehulka, in einer ersten Reaktion. Jedes größere Unternehmen werde verpflichtet, von seinen Zulieferern konkrete Datennachweise für eine saubere Lieferkette einzufordern. "Diese Symbolpolitik zulasten von KMU und Landwirten wird gerade die kleinstrukturierte österreichische Wirtschaft treffen", ist Rehulka überzeugt.

Privatpersonen und KMU sollen zwar nicht von diesen Pflichten betroffen sein. Aber in der Praxis werde das keine Rolle spielen, denn "jedes noch so kleine Zulieferunternehmen, jeder Landwirt, der einem Verarbeiter zuliefert, wird wegen dieser neuen Regulierung Nachweise liefern müssen, dass in der gesamten Lieferkette seiner Produkte Menschenrechts- und Umweltstandards eingehalten worden sind", so der ÖRV-Generalsekretär.

Völlig unverständlich ist für Rehulka, warum auch für Wertschöpfungsketten innerhalb der EU Nachweise erbracht werden müssen. Diese Nachweispflicht widerspricht dem Prinzip des einheitlichen Rechtsbestandes in allen Mitgliedstaaten der EU. "Eine Ausnahme für Wertschöpfungsketten innerhalb der europäischen Union ist das Mindeste, das für Unternehmen getan werden könnte. Wir sehen hier aber keinen Willen der Gesetzgeber, eine solche Ausnahme vorzusehen", sagte Rehulka.

Die Folgen von Menschenrechts- oder Umweltverstößen in einer Lieferkette sind für die betroffenen Unternehmen harsch. Bei Verstößen gegen die Pflichten der neuen Richtlinie müssen Unternehmen mit Verwaltungsstrafen bis zu 5% ihres Jahresumsatzes rechnen. Darüber hinaus können Unternehmen von NGOs, Gewerkschaften und anderen Interessenvertretungen zivilrechtlich mit einer Sammelklage belangt werden.
 
"Diese Regulierung trägt kaum etwas zur Verbesserung der Menschenrechts- oder Umweltsituation bei, verursacht aber hohe Kosten für Unternehmen und Konsumenten. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit Europas unter den ohnedies schwierigen Rahmenbedingungen weiter in Frage gestellt", sagte Rehulka. Statt ständig neue Regulierungen zu schaffen, sollte Europa endlich versuchen, mit modernem Unternehmertum, technologischen Innovationen und Anreizen weltweiter Vorreiter im Bereich der Nachhaltigkeit zu werden. (Schluss)
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