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Linz, 28. November 2022 (aiz.info)

Stromkostenzuschuss dient Versorgungssicherung

Gezielte Entlastung energieintensiver agrarischer Sparten soll Produktion aufrecht erhalten

Die demnächst dramatisch ansteigenden Stromkosten führen zu einer weiteren massiven wirtschaftlichen Herausforderung für die bäuerlichen Betriebe. Für den Großteil der Betriebe in Oberösterreich wird mit dem Jahreswechsel eine enorme Strompreiserhöhung wirksam. Hauptbetroffen sind vor allem tierhaltende Betriebe, die Direktvermarktung, Urlaub am Bauernhof sowie Teile der Obst- und Gemüseproduktion. Die Landwirtschaftskammer hat daher seit August des heurigen Jahres mit Nachdruck auf zusätzliche Entlastungsschritte für diesen Bereich gedrängt. Nach der im September erfolgten Fixierung des Entlastungsvolumens in der Höhe von 120 Mio. Euro hat Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig nun das konkrete Modell für den Stromkostenzuschuss präsentiert.
 
"Der Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft stellt eine weitere äußerst zielgerichtete und dringend notwendige Entlastungsmaßnahme für die bäuerlichen Familienbetriebe dar. Mit der großteils antragslosen Unterstützung und raschen Auszahlung im Frühjahr sollen vor allem tierhaltende Betriebe in der Produktion gehalten und so ein weiterer wesentlicher Schritt zur Versorgungssicherung bei Lebensmitteln gesetzt werden", begrüßt Landwirtschaftskammer (LK) Oberösterreich-Präsident Franz Waldenberger das weitere Hilfspaket für die Bäuerinnen und Bauern.
 
Umsetzung mit zweistufigem Modell
 
Für den Stromkostenzuschuss ist ein möglichst einfaches Modell einer zweistufigen Abwicklung vorgesehen. Für den weitaus überwiegenden Teil der bäuerlichen Betriebe erfolgt die Abgeltung in der ersten Stufe mit Pauschalbeträgen für bewirtschaftete Flächen und Tierbestände. Auf Basis von Berechnungen der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft gehen über 80% der Beträge im Pauschalmodell in die Tierhaltung. Der Stromkostenzuschuss wird in diesen Fällen ohne weiteren Antrag auf Basis der Daten des Mehrfachantrages 2022 im Frühjahr zur Auszahlung gebracht. Gewerbliche Tierhalter ohne Mehrfachantrag müssen jedoch einen gesonderten elektronischen Antrag für den Stromkostenzuschuss stellen.
 
Für Betriebe mit einer Be- und Verarbeitung bzw. Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte und Lebensmittel, Buschenschank-Betriebe, die Vermietung von Privatzimmern bzw. Ferienwohnungen sowie Aquakulturbetriebe usw. ist der Stromkostenzuschuss mit entsprechenden Nachweisen und den letzten zwei Jahresstromrechnungen demnächst gesondert elektronisch zu beantragen. Daher kann hier die Auszahlung erst im zweiten Halbjahr 2023 erfolgen.
 
Nach Versorgungssicherungspaket weitere unkomplizierte und rasche Hilfe
 
"Nach dem agrarischen Versorgungssicherungspaket mit einem Gesamtvolumen von 110 Mio. Euro, das nun bereits im Dezember zur Auszahlung gelangt, stellt der Stromkostenzuschuss eine weitere schnelle und unkomplizierte Hilfe für die bäuerlichen Betriebe dar. Diese ist eine zentrale Grundlage dafür, dass die massiven Kostensteigerungen vor allem in der Tierhaltung wirtschaftlich einigermaßen bewältigt und damit die bäuerlichen Familienbetriebe ihrem Versorgungsauftrag bei Lebensmitteln auch in der anhaltenden Krisensituation weiter im erforderlichen Umfang nachkommen können", stellt Kammerpräsident Waldenberger fest. (Schluss)
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