Steirischer Bauernbund fordert Erleichterungen für heimische Ackerbauern
Begrünungsverpflichtung durch GLÖZ 6
Die derzeitigen zehn verpflichtenden Vorgaben für Landwirte, um Förderungen im Rahmen von Direktzahlungen erhalten zu können (sog. "GLÖZ"-Maßnahmen – "Guter landwirtschaftlicher und ökologsicher Zustand"), stellen viele heimische Ackerbaubetriebe in der Steiermark vor massive Herausforderungen. Gerade die verpflichtende Maßnahme GLÖZ 6 (Mindestbodenbedeckung) bringt viele Ackerbaubetriebe in Regionen mit schweren Böden unter Druck, da es zu vermehrten Ertragsausfällen kommt und die strengen Bewirtschaftungsvorgaben aus Brüssel nicht der regionalen, landwirtschaftlichen Praxis entsprechen. Der Steirische Bauernbund fordert daher eine grundlegende Vereinfachung und Anpassung der Regelungen noch in diesem Jahr.
Wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Steiermark: Mehr Emissionen, weniger Ertrag
Der Grund für die zunehmenden Probleme: Die GLÖZ-Vorgabe verhindert die sogenannte "Herbstfurche" und macht das Pflügen der Felder zur Nutzung der notwendigen Frostgare nicht mehr möglich. Gerade in Regionen mit schweren Böden und reichlich Niederschlag führt der Verlust der Pfluganwendung zu weniger Sauerstoff im Boden, weniger Feinboden und vermehrten Unkrautdruck, was sich wiederum auf die Erträge und die Kulturartenvielfalt auswirkt. Sonderkulturen wie Kürbis werden dadurch weniger bis gar nicht mehr angebaut.
Wissenschaftliche Versuche der Landwirtschaftskammer Steiermark in den Ackerbauregionen des steirischen Vulkanlandes und im Grazer Becken bestätigten die Befürchtungen, dass GLÖZ 6 in der aktuellen Ausgestaltung zu Ertragsverlusten führen kann. Darüber hinaus wurde wissenschaftlich erwiesen, dass unter bestimmten Bedingungen sogar erhöhte Lachgasemissionen festgestellt wurden. Damit wird das eigentliche Ziel der Europäischen Kommission - nämlich Klima- und Bodenschutz zu betreiben - klar verfehlt.
Bauernbund-Obfrau und Landesrätin Simone Schmiedtbauer hat bereits im vergangenen Frühjahr bei einer Brüssel-Reise EU-Agrarkommissar Christophe Hansen auf die praktischen Probleme hingewiesen und Nachbesserungen eingefordert. "Wir stehen klar zu Umwelt- und Klimaschutz. Aber die Maßnahmen müssen in der Praxis funktionieren. Die wissenschaftlichen Ergebnisse belegen nun, dass die aktuellen Bewirtschaftungsvorgaben aus Brüssel zu Ertragsverlusten und sogar höheren Emissionen führt. Daher braucht es dringend Korrekturen. Unsere Ackerbäuerinnen und -bauern wissen besser Bescheid, ob auf ihren Feldern ein Grubbereinsatz möglich ist oder doch der Pflug gebraucht wird. Dazu braucht keine zentral verordnete Bürokratie aus Brüssel", betont Obfrau Simone Schmiedtbauer.
Der Steirische Bauernbund fordert daher folgende Anpassungen für das Jahr 2026:
1. Verkürzung des verpflichtenden Zeitraums der Mindestbodenbedeckung
Die verpflichtende Bodenbedeckung soll künftig nur im Zeitraum von 15. November bis 14. Februar gelten. Diese Verkürzung schafft bessere Anpassung an die Vegetationsbedingungen und reduziert unnötige Einschränkungen.
2. Klare Ausnahmen für schwere Böden
Schwere Ackerböden mit einem Tonanteil größer 15% bzw. einem Schluffanteil größer 55% sollen generell als Ausnahmeflächen anerkannt werden. Diese Flächen müssen - insbesondere bei schwierigen Witterungsbedingungen - auch gepflügt über den Winter gehen dürfen, ohne dass die betroffenen Betriebe Sanktionen befürchten zu müssen.
3. Automatische Anerkennung von Bio-Betrieben
Betriebe mit aufrechtem Bio-Kontrollvertrag sollen von den GLÖZ 6-Verpflichtungen ausgenommen werden.
4. Mehr regionale Flexibilität
Witterungs- und standortbedingte Unterschiede (u.a. große Niederschläge im Herbst) müssen stärker berücksichtigt und regionale Anpassungen möglich gemacht werden.
Planungssicherheit statt Unsicherheit
Der Steirische Bauernbund fordert eine rasche Entscheidung in den Gremien des GAP-Unterausschusses und von der Europäischen Kommission, damit die betroffenen Betriebe rechtzeitig vor dem kommenden Herbst Klarheit über die künftigen Vorgaben erhalten. "Unsere bäuerlichen Familienbetriebe brauchen Planungssicherheit. Wir werden uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die GLÖZ 6-Maßnahmen praxistauglich gestaltet werden und Umweltziele nicht gegen die regionale Lebensmittelproduktion ausgespielt werden", so Simone Schmiedtbauer abschließend. (Schluss)
Wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Steiermark: Mehr Emissionen, weniger Ertrag
Der Grund für die zunehmenden Probleme: Die GLÖZ-Vorgabe verhindert die sogenannte "Herbstfurche" und macht das Pflügen der Felder zur Nutzung der notwendigen Frostgare nicht mehr möglich. Gerade in Regionen mit schweren Böden und reichlich Niederschlag führt der Verlust der Pfluganwendung zu weniger Sauerstoff im Boden, weniger Feinboden und vermehrten Unkrautdruck, was sich wiederum auf die Erträge und die Kulturartenvielfalt auswirkt. Sonderkulturen wie Kürbis werden dadurch weniger bis gar nicht mehr angebaut.
Wissenschaftliche Versuche der Landwirtschaftskammer Steiermark in den Ackerbauregionen des steirischen Vulkanlandes und im Grazer Becken bestätigten die Befürchtungen, dass GLÖZ 6 in der aktuellen Ausgestaltung zu Ertragsverlusten führen kann. Darüber hinaus wurde wissenschaftlich erwiesen, dass unter bestimmten Bedingungen sogar erhöhte Lachgasemissionen festgestellt wurden. Damit wird das eigentliche Ziel der Europäischen Kommission - nämlich Klima- und Bodenschutz zu betreiben - klar verfehlt.
Bauernbund-Obfrau und Landesrätin Simone Schmiedtbauer hat bereits im vergangenen Frühjahr bei einer Brüssel-Reise EU-Agrarkommissar Christophe Hansen auf die praktischen Probleme hingewiesen und Nachbesserungen eingefordert. "Wir stehen klar zu Umwelt- und Klimaschutz. Aber die Maßnahmen müssen in der Praxis funktionieren. Die wissenschaftlichen Ergebnisse belegen nun, dass die aktuellen Bewirtschaftungsvorgaben aus Brüssel zu Ertragsverlusten und sogar höheren Emissionen führt. Daher braucht es dringend Korrekturen. Unsere Ackerbäuerinnen und -bauern wissen besser Bescheid, ob auf ihren Feldern ein Grubbereinsatz möglich ist oder doch der Pflug gebraucht wird. Dazu braucht keine zentral verordnete Bürokratie aus Brüssel", betont Obfrau Simone Schmiedtbauer.
Der Steirische Bauernbund fordert daher folgende Anpassungen für das Jahr 2026:
1. Verkürzung des verpflichtenden Zeitraums der Mindestbodenbedeckung
Die verpflichtende Bodenbedeckung soll künftig nur im Zeitraum von 15. November bis 14. Februar gelten. Diese Verkürzung schafft bessere Anpassung an die Vegetationsbedingungen und reduziert unnötige Einschränkungen.
2. Klare Ausnahmen für schwere Böden
Schwere Ackerböden mit einem Tonanteil größer 15% bzw. einem Schluffanteil größer 55% sollen generell als Ausnahmeflächen anerkannt werden. Diese Flächen müssen - insbesondere bei schwierigen Witterungsbedingungen - auch gepflügt über den Winter gehen dürfen, ohne dass die betroffenen Betriebe Sanktionen befürchten zu müssen.
3. Automatische Anerkennung von Bio-Betrieben
Betriebe mit aufrechtem Bio-Kontrollvertrag sollen von den GLÖZ 6-Verpflichtungen ausgenommen werden.
4. Mehr regionale Flexibilität
Witterungs- und standortbedingte Unterschiede (u.a. große Niederschläge im Herbst) müssen stärker berücksichtigt und regionale Anpassungen möglich gemacht werden.
Planungssicherheit statt Unsicherheit
Der Steirische Bauernbund fordert eine rasche Entscheidung in den Gremien des GAP-Unterausschusses und von der Europäischen Kommission, damit die betroffenen Betriebe rechtzeitig vor dem kommenden Herbst Klarheit über die künftigen Vorgaben erhalten. "Unsere bäuerlichen Familienbetriebe brauchen Planungssicherheit. Wir werden uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die GLÖZ 6-Maßnahmen praxistauglich gestaltet werden und Umweltziele nicht gegen die regionale Lebensmittelproduktion ausgespielt werden", so Simone Schmiedtbauer abschließend. (Schluss)
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