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Wien, 29. November 2022 (aiz.info)

Gahr: Lebensmittelverschwendung muss drastisch reduziert werden

Rechnungshofbericht zeigt großes Maß an Verschwendung auf

Die Rekord-Inflation hat uns alle im Griff. Die meisten Produkte sind teurer geworden und viele Menschen können sich gewisse Lebensmittel nicht mehr leisten. Deswegen werden auch die Schlangen vor den Sozialmärkten immer länger. Auf der anderen Seite landen jedes Jahr rund 790.000 t an vermeidbaren Essensabfällen im Müll. Das erhob der Rechnungshof in einem Bericht, der am Dienstag im Rechnungshofausschuss im Parlament diskutiert wurde.
 
Der Tiroler Abgeordnete und ÖVP-Rechnungshofsprecher, Hermann Gahr, kritisierte im Ausschuss vor allem diese unnötige Verschwendung. "Die meisten Essensabfälle werden in privaten Haushalten verursacht mit rund 206.990 t. In der Außer-Haus-Verpflegung landen 175.000 t vermeidbare Lebensmittelabfälle im Müll. Der Handel verursacht mit 120.000 t die geringste Menge. Gerade in Krisenzeiten darf es das nicht geben, wir müssen dringend die Verschwendung reduzieren. Das beginnt natürlich zuerst im eigenen Haushalt. Richtiges und gezieltes Einkaufen, am besten mit Einkaufsliste und vor allem die richtige Aufbewahrung ist hier essenziell."
 
Der Rechnungshof kritisiert vor allem, dass es zu wenig Datenmaterial gibt bzw. die Daten zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhoben wurden. Das Umweltministerium solle künftig besser "in regelmäßigen Abständen in Einklang mit den EU-Vorgaben" solche Daten entlang der gesamten Lebensmittelkette erfassen. Fakt ist: Aktuelle, systematisch und umfassend erhobene Zahlen über das tatsächliche Ausmaß fehlen, lautet eine Kritik Richtung Umwelt- und Klimaschutzministerium (BMK).
 
Im überprüften Zeitraum 2016 bis 2019 führte das BMK keine regelmäßigen Datenerhebungen zur Lebensmittelverschwendung für alle Sektoren der Lebensmittelkette durch. Daher werde es auch nicht möglich sein zu beurteilen, ob das Ziel für nachhaltige Entwicklung erreicht wird bis 2030 die Lebensmittelverschwendung pro Kopf zu halbieren. Darauf hatten sich 2015 die Staats- und Regierungschefs der UNO-Mitgliedstaaten geeinigt.
 
"Hier muss künftig eine durchgehende und ordentliche Datenerhebung erfolgen. Natürlich ist das nicht so einfach, doch gerade in den öffentlichen Bereichen wie Außer-Haus-Verpflegung, Gastronomie oder Supermärkte könne man sehr wohl konkrete Daten sammeln. Denn die Unternehmer wissen genau, wie viel sie eingekauft, wieder verkauft haben und was davon entsorgt werden muss. Das muss dann nur noch von öffentlicher Hand gesammelt und ausgewertet werden", schlägt Gahr vor.
 
Im Regierungsprogramm 2020 bis 2024 ist ein Verbot der Entsorgung genusstauglicher Nahrungsmittel im Lebensmitteleinzelhandel verankert. In Frankreich ist das bereits der Fall. Auch ein Entschließungsantrag der Regierungsparteien wurde am 10. Dezember 2020 im Plenum beschlossen. Jedoch fehlt bis heute die Umsetzung. In einer parlamentarischen Anfrage erklärte Gewessler, dass das französische Modell nicht weiterverfolgt wird. "Ich persönlich finde es sehr schade, dass man das französische Modell nicht weiterverfolgt. Dort müssen Supermärkte alle noch genussfähigen Lebensmittel spenden. Natürlich sind alle Neuerungen mit Herausforderungen verbunden und es wäre auch nicht die Lösung aller Probleme, doch zumindest ein erster wichtiger Schritt. Gerade in Krisenzeiten wäre es ein wichtiges Zeichen, da viele Sozialmärkte auch derzeit weniger Lebensmittel erhalten", so Gahr. (Schluss)
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