Luxemburg, 12. Juni 2012 (aiz.info). - Die vom EU-Rat beschlossene Reform der gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für Wein im Jahr 2008 sollte die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Weinerzeuger verbessern und den jahrzehntelangen Produktionsüberschuss in Europa eindämmen. Über die erzielten Fortschritte äußert sich der Europäische Rechnungshof (EuRH) in seinem heute präsentierten Sonderbericht kritisch. Demnach hätte zwar die "Rodungsprämie" zum Abbau der überschüssigen Weinmenge beigetragen, andererseits habe aber die Maßnahme "Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen" zu höheren Erträgen geführt. Durch das Fehlen neuer Absatzmöglichkeiten wurde somit das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage verfehlt. Der EuRH empfiehlt der Kommission, einen angemessenen Maßnahmenmix einzusetzen, um dieser Widerspruchsproblematik zu begegnen und ausgehend von aktuellen Daten - einschließlich der geplanten Liberalisierung der Pflanzungsrechte - eine Schätzung des Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage im Weinsektor vorzunehmen. Außerdem wären die Beihilfesätze zu hoch gewesen.
Ziel trotz ausreichender Mittel verfehlt
Bei der Vorbereitung der Reform schätzte die Kommission den strukturellen Überschuss bei Wein zunächst auf 18,5 Mio. hl. Letztendlich wurde die EU-Produktion durch die Rodungsregelung von 2008/2009 bis 2010/2011 pro Jahr nur um schätzungsweise 10,2 Mio. hl verringert. Für die Maßnahme wurden Haushaltsmittel in Höhe von EUR 1,074 Mrd. zur Verfügung gestellt. Der Regelung "Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen" wurden von 2001 bis 2010 EUR 4,2 Mrd. zugewiesen. Diese hatte zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Winzer durch Einkommensentschädigungen und Kostenzuschüsse während der Anpassung des Weinbaubetriebs zu verbessern. Obwohl die Regelung für große Teile der europäischen Weinanbaugebiete beachtliche Wirkung zeigte, hätten letztlich die Ertragssteigerungen infolge der Umstrukturierungen den Effekt der Flächenrodung teilweise zunichte gemacht.
Wie aus dem Bericht des EuRH hervorgeht, sollte deshalb die Kommission eine präzisere Definition der zuschussfähigen Umstrukturierungsvorhaben vornehmen, insbesondere derjenigen, die laut Verordnung als "Verbesserungen der Rebflächenbewirtschaftungstechniken" gelten. Darüber hinaus sollte die Rodung modernisierter Rebflächen vermieden werden. (Schluss)
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