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Lebensministerium weist Rechnungshof-Kritik zu LEADER zurück

Nationale Kofinanzierung wird erfüllt

Wien, 3. August 2012 (aiz.info). - "Der nationale Anteil an den Förderungen für innovative Entwicklungen im ländlichen Raum im Projekt LEADER kann von den EU-Mitgliedsländern festgelegt werden. Österreich hat diesen Kofinanzierungssatz mit rund 50% fixiert. Dieser nationale Anteil wurde von der EU genehmigt, in der nationalen Umsetzungsrichtlinie festgeschrieben und in den nationalen Budgets nach jeweils längeren politischen Verhandlungen im erforderlichen Ausmaß dotiert - und das auch im Nationalrat für den Bund und den Landtagen für die Länder. Der nationale Anteil ist daher umfassend rechtlich legimitiert und über dies in seinen Grundsätzen bereits im Landwirtschaftsgesetz 1972 enthalten. Die Kritik des Rechnungshofes, dass für einen Teil der aufgewendeten Mittel eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlt, ist daher nicht nachzuvollziehen. Der festgelegte nationale Kofinanzierungssatz wird erfüllt und es wird nicht mehr gezahlt." Dies stellte heute das Lebensministerium zu einem entsprechenden Rechnungshofsbericht fest.

"Die LEADER-Prüfung durch den Rechnungshof erfolgte außerdem zu einem Zeitpunkt, zu dem das Programm Ländliche Entwicklung 2007-2013 gerade erst zu laufen begann. Vor allem die projektbezogenen Maßnahmen, die unter LEADER gefördert werden, waren zu diesem Zeitpunkt kaum abgeschlossen. Die Auswirkungen und Effekte des Programms für die Bevölkerung und Wirtschaft im ländlichen Raum sind einer ausreichenden und abschließenden Beurteilung zu unterziehen. Die Rechnungshof-Kritik geht in diesem Punkt daher ins Leere", so das Ministerium.

Im Rahmen von LEADER wurden vor allem Projekte gefördert, die der regionalen Wirtschaft und den gesellschaftlichen Bedürfnissen in einer Region entgegenkommen. Ziel ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in all seinen Facetten sowie die Förderung einer umweltgerechten und nachhaltigen land- und forstwirtschaftlichen Produktion. Die Projektauswahl erfolgt dabei von den Akteuren in der Region im Rahmen von Aktionsgruppen nach dem "bottom-up-Ansatz". Die Kritik des Rechnungshofes, dass dieser "bottom-up-Ansatz" nur eingeschränkt umgesetzt wurde, könnte auf Missverständnisse zurückgeführt werden, so das Agrarressort.

"Das österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes (LE) ist zielorientiert und erfolgreich. Laut dem Wirtschaftsforschungsinstitut WIFO ist das Wachstum in den ländlichen Regionen in Österreich im Schnitt höher als im Durchschnitt. Das ist ein Novum in der EU und großteils auf das LE-Programm inklusive der Leader-Maßnahmen zurückzuführen", unterstreicht das Lebensministerium. (Schluss)



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